Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)

Kurzer geschichtlicher Überblick

Im August 1948 wurde in Amsterdam der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) gegründet, denn der Zweite Weltkrieg hatte die Kirchen in der ganzen Welt durch die Erfahrung erschüttert, dass sie nicht zu gemeinsamem Zeugnis und Handeln gefunden hatten. In vielen Ländern entstanden damals Nationale Kirchen- und Christenräte. Die neu entstandene ökumenische Bewegung, deren Ziel es war, die Kirchen „zu gemeinsamem Zeugnis und Dienst“ zu vereinen, hatte in Deutschland bereits wenige Monate zuvor, am 10. März 1948 zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) geführt. Gründungsmitglieder waren fünf Kirchen: die EKD, die Evangelisch-methodistische Kirche, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Mennonitengemeinden und das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden war zwar bei den Gründungsgesprächen mit am Tisch, entschied sich dann aber im letzten Moment zu einer Gastmitgliedschaft, die bis zum Jahr 2021 andauerte. Bedingt durch die politische Teilung Deutschlands konnten die ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR ab 1963 allerdings nicht mehr an den gemeinsamen Sitzungen teilnehmen, und 1970 wurde die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR“ (AGCK) gegründet. In der ACK in Westdeutschland kamen 1974 die römisch-katholische Kirche und die Griechisch-Orthodoxe Metropolie als Mitglieder hinzu. Diese Erweiterung war ein wesentlicher Meilenstein in der Geschichte der deutschen Ökumene. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands schlossen sich die beiden Arbeitsgemeinschaften im Februar 1992 zusammen und konstituierten die ACK neu. 
 


Zielsetzung des Zusammenschlusses

Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen „bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“, so heißt es in der Präambel zur Satzung der ACK. Diese theologische Grundlage ist der sogenannten Basisformel des Ökumenischen Rates der Kirchen entnommen. Die wichtigste Aufgabe der ACK ist es, die „gegenseitige Information, Beratung und Zusammenarbeit im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet“, zu fördern, wie es in der Satzung heißt. Zwei weitere Texte sind leitend für die Arbeit der ACK: Im Jahr 2003 haben die Mitgliedskirchen die Charta Oecumenica unterzeichnet, die Selbstverpflichtungen zum Miteinander und zum ökumenischen Handeln enthält. Dieser Text kann damit getrost als Grundgesetz der Ökumene in Europa und in Deutschland gelten. 2007 unterzeichneten einige Mitgliedskirchen eine gegenseitige Taufanerkennung. Auch wenn manche Kirchen diese Vereinbarung nicht mittragen konnten, ist sie eine wichtige Grundlage, um weiter über die ökumenischen Implikationen der Taufe im Gespräch zu bleiben und zeigt, dass es trotz der Unterschiede gelingt, als Kirchen zusammenzubleiben. Schwerpunkte der Arbeit der ACK sind die theologische Reflexion, das Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung sowie das gemeinsame Gebet und der Kontakt zu anderen ökumenischen Organisationen. Der Deutsche Ökumenische Studienausschuss (DÖSTA) wurde 1950 als „ständige Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Förderung der Ökumene in Lehre und Forschung“ gegründet. Er besteht aus Theologinnen und Theologen der verschiedenen Mitgliedskirchen der ACK. Die ACK gestaltet dazu unter anderem den jährlichen zentralen Gottesdienst zur Gebetswoche für die Einheit der Christen, sie richtet den Ökumenischen Tag der Schöpfung (in der Regel am ersten Freitag im September) aus, und auch die Vergabe des Ökumenepreises der ACK liegt in ihren Händen. 


Relevante Zahlen / Daten / Fakten

Gegenwärtig (2022) hat die ACK 18 Mitgliedskirchen, 7 Gastmitglieder und 5 ökumenische Institutionen als Beobachter:

Mitgliedskirchen

Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland

Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland (AMG)

Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland

Äthiopisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland

Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG)

Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (BFeG)

Die Heilsarmee in Deutschland

Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen (EAK)

Evangelisch-methodistische Kirche (EmK)

Evangelische Brüder-UnitätHerrnhuter Brüdergemeine

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland 

Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland

Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden

Orthodoxe Kirche – Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD)

Römisch-katholische Kirche – Deutsche Bischofskonferenz (DBK)

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)

Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland

Gastmitglieder

Apostelamt Jesu Christi

Apostolische Gemeinschaft

Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden in Deutschland

Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten

Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes

Kirche des Nazareners

Neuapostolische Kirche

Beobachter

Arbeitsgemeinschaft ökumenischer Kreise

Christinnenrat

Evangelische Allianz in Deutschland

Evangelische Mission weltweit

Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker)

Mitglieder, Gastmitglieder und Beobachter entsenden Delegierte in die Mitgliederversammlung, die zweimal im Jahr zusammenkommt. Alle drei Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand, der die Aufgaben der ACK zwischen den Mitgliederversammlungen wahrnimmt. Ihm gehören je ein Vertreter der EKD, der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD), der Freikirchen und der weiteren Mitgliedskirchen an. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzende, derzeit Erzpriester Radu Constantin Miron von der Orthodoxen Bischofskonferenz. Die Geschäftsstelle der ACK in Deutschland, „Ökumenische Centrale“, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. In ihr arbeiten vier Referentinnen und Referenten aus den verschiedenen Kirchenfamilien (römisch-katholisch, evangelisch-landeskirchlich, evangelisch-freikirchlich, orthodox) zusammen, um die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands umzusetzen und zudem Impulse für die weitere Arbeit der ACK einzubringen.
Die ACK gibt es in Deutschland außer auf Bundesebene auch auf regionaler und lokaler Ebene. Sie sind voneinander unabhängig, arbeiten aber eng zusammen. Die ACK ist damit auf allen Ebenen eine einzigartige Plattform für die multilaterale ökumenische Zusammenarbeit. 

Verena Hammes
 


Literatur

Dieckmann, Elisabeth: Artikel Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, in: Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft, Band 1, Freiburg i. Br. 2017, 318-320.
Voigt, Karl-Heinz: Ökumene in Deutschland. Von der Gründung der ACK bis zur Charta Oecumenica (1948-2001) (Kirche – Konfession – Religion 65), Göttingen 2015.
 


Internetquellen

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