EKD – Evangelische Kirche in Deutschland

Situation in der Gegenwart

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) besteht als Gemeinschaft von 20 Landeskirchen lutherischen, unierten oder reformierten Bekenntnisses. Die Gliedkirchen der EKD sind eigenständige Kirchen. Zugleich bestehen Institutionen und Leitungsgremien auf der Ebene des deutschlandweiten gliedkirchlichen Zusammenschlusses. Während für die Landeskirchen auch der Begriff EKD-(Glied-)Kirchen verwendet werden kann, bezeichnet EKD im engeren Sinne die Formen der deutschlandweiten Zusammenarbeit der Landeskirchen. Gliedkirchen der EKD sind: Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, Bremische Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Lippische Landeskirche, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Evangelische-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Evangelische Kirche der Pfalz, Evangelisch-reformierte Kirche, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe, Evangelische Kirche von Westfalen, Evangelische Landeskirche in Württemberg.

Aufgabe der EKD ist es, das gemeinsame evangelische Bewusstsein zwischen den Gliedkirchen zu stärken, übergeordnete Aufgaben zu übernehmen und für die evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland zu sprechen. Dazu dienen die drei Leitungsgremien: (1) die Kirchenkonferenz, das föderative Leitungsgremium der EKD, dem die Leitenden Geistlichen und Leitenden Juristen der Gliedkirchen angehören; (2) die Synode der EKD, das aus 128 Mitgliedern bestehende kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD; (3) der Rat der EKD, der aus 15 Mitgliedern besteht, die von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden. Alle drei Leitungsgremien werden in ihrer Arbeit durch das Kirchenamt der EKD mit Sitz in Hannover unterstützt. Der Rat der EKD wird durch die bzw. den Ratsvorsitzende(n) repräsentiert, die Synode durch die oder den Präses. Die Gliedkirchen der EKD haben 20,713 Mio. Mitglieder (Stand: 31.12.2019).  

Das Wirken der EKD ist geprägt durch die Vielfalt der Landeskirchen. Generell ist es das Bestreben der EKD, in Absprache mit den Gliedkirchen Leitlinien eines gemeinsamen Handelns zu entwickeln, die einen möglichst breiten Konsens ermöglichen. Stellungnahmen der EKD wollen evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland zur Orientierung sowie als evangelischer Standpunkt für gesellschaftliche Diskurse dienen. Die auf der Ebene der EKD getroffenen Entscheidungen bedürfen der Umsetzung in den Gliedkirchen. 
Die EKD ist für über 100 europäische oder außereuropäische Auslandsgemeinden zuständig und sorgt mit der Entsendung von Pfarrerinnen und Pfarrern für die seelsorgliche Unterstützung von deutschsprachigen Christinnen und Christen im Ausland. 

Der Bevollmächtigte des Rates der EKD vertritt die Anliegen der EKD gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und informiert seinerseits die EKD über aktuelle politische Belange.
 


Geschichte

Nach der Reformation entwickelten sich bekenntnisgebundene Territorialkirchen, die vom Landesherrn oder dem Rat einer Reichsstadt geleitet wurden. Bestrebungen zur Zusammenarbeit zwischen den Territorialkirchen entstanden Mitte des 19. Jh., doch zu einer etablierten Form der zwischenkirchlichen Kooperation kam es erst im Kontext der politischen Veränderungen der Weimarer Republik, so dass 1922 der Deutsche Evangelische Kirchenbund durch damals 28 Landeskirchen gegründet wurde. Durch den Einfluss der Nationalsozialisten entstand 1933 die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) mit dem Ziel, eine „Reichskirche“ zu schaffen. 1934 formierte sich die „Bekennende Kirche“ als Gegengewicht.
Am 13. Juli 1948 wurde nach den Wirren des Zweiten Weltkriegs die EKD gegründet, die zunächst in beiden deutschen Staaten wirkte. Die DDR-Landeskirchen gründeten 1969 den selbstständigen Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK). Nach dem Mauerfall wurde bereits 1991 die Wiederherstellung der einen EKD vollzogen. 
 


Glaubens- und Gemeindeleben

Zwischen den Gliedkirchen der EKD besteht seit 1973 auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie  Kirchengemeinschaft. Diese impliziert die wechselseitige Anerkennung der Taufe und ermöglicht die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft
Die Frauenordination ist in allen Gliedkirchen Praxis, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist in 14 Gliedkirchen, deren Segnung in 18 Gliedkirchen kirchenrechtlich erlaubt (Stand: Januar 2020).
Für die caritative und soziale Arbeit der EKD ist v.a. das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) verantwortlich. Im EWDE sind evangelische Diakonische Einrichtungen, Hilfswerke und Entwicklungsdienste wie das Diakonische Werk, das Hilfswerk „Brot für die Welt“ sowie der Evangelische Entwicklungsdienst zusammengeschlossen. Mitgliedskirchen des EWDE sind neben den evangelischen Landeskirchen auch viele Freikirchen. Das EWDE leistet diakonische Arbeit, Entwicklungsarbeit und theologische Förderung durch Stipendien im In- und Ausland.
Die „Evangelische Mission Weltweit“ (EMW) steht für den Sendungsauftrag der evangelischen Kirche, z.B. durch die christliche Literatur- und Medienarbeit, weltweite theologische Ausbildung, Förderung interreligiöser Dialoge oder die Weltbibelhilfe. Auch der EMW gehören Landes- und Freikirchen an.

Als Laienorganisation  ein wichtiger Bestandteil des kirchlichen Lebens ist der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT), der alle zwei Jahre in einer anderen Stadt stattfindet und in der Regel über 100.000 Besucherinnen und Besucher anzieht. Bei den Kirchentagen stehen gemeinsame Gottesdienste sowie die Auseinandersetzung mit Glaubens- und gesellschaftlichen Fragen im Mittelpunkt.
 


Ethik

Die EKD nimmt intensiv am gesellschaftlichen Diskurs teil, indem sie evangelische Positionen zu ethischen Fragen erörtert. Diese werden häufig in „Denkschriften“, „Orientierungshilfen“ oder „Grundlagentexten“ veröffentlicht. Behandelt werden sowohl individualethische Fragen, wie aktuell die Frage des assistierten Suizids, als auch sozialethische Herausforderungen, wie die Frage der Seenotrettung.


Ökumene

Die EKD ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK). Alle Gliedkirchen gehören der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) und dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) an. 
Neben den multilateralen Beziehungen führt die EKD auch bilaterale theologische Dialoge, sehr intensiv z.B. mit der Orthodoxie. Mit der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) sowie mit der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) finden regelmäßige Kontaktgespräche statt. Mit beiden Kirchen werden zudem gemeinsame Handreichungen zu pastoralen oder gesellschaftlichen Fragen veröffentlicht.
 

Dagmar Stoltmann-Lukas

gegengelesen von Wolfram Langpape


Literatur

  • Löwe, Hartmut, Evangelische Kirche in Deutschland, in: Wolfgang Thönissen (Hg.): Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde, Freiburg im Breisgau 2007. 387-394.
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