Abendmahl/Eucharistie

Überblick

Abendmahl/Eucharistie ist  eine liturgische Feier, bei der von den Gläubigen Brot und Wein miteinander geteilt werden. Sie geht auf eine Aufforderung Jesu Christi (1. Kor 11,23-26) zurück und wird in den meisten Kirchen als ein Sakrament verstanden, d.h. ein wirksames Zeichen, das die Gegenwart Jesu Christi vermittelt. Es erinnert an Jesu Mahlgemeinschaften mit seinen Vertrauten, darunter Jesu letzte Mahlzeit vor seiner Kreuzigung, von der im Neuen Testament die Evangelisten Matthäus, Markus und Lukas berichten. Außerdem bezieht sich das Sakrament auf Mahlfeiern Christi mit den Jüngern nach seiner Auferstehung und auf Berichte von Feiern der frühchristlichen Gemeinden zum Gedächtnis an Jesu Tod und Auferstehung.

Vielfalt und Mehrdeutigkeit im Verständnis des Abendmahls/der Eucharistie gibt es schon in der biblischen Überlieferung. Dies setzt sich in der Kirchengeschichte fort. Mit diesem Sakrament verbinden sich sowohl die Freude an der Gemeinschaft mit Christus und in der Christenheit als auch der Schmerz an anhaltender Trennung. 

Die sakramentale Handlung verläuft in allen Kirchen, die Sakramente kennen, ähnlich: In einer liturgischen Feier werden Brot und Wein dankbar empfangen, geteilt und unter Bezug auf die biblischen Worte „Das ist mein Leib/mein Blut“ verzehrt. Dabei wird proklamiert und geglaubt, dass Christus im Heiligen Geist gegenwärtig ist und Brot und Wein als Gaben der Schöpfung zu Lebensmitteln macht, die an Christi Tod und Auferstehung Anteil geben, die Feiernden untereinander und mit der christlichen Gemeinschaft der Lebenden und der Toten verbinden, die Hoffnung auf das Reich Gottes nähren und zum Dienst in der Welt befähigen. In den meisten Kirchen können nur Getaufte das Sakrament des Abendmahls/der Eucharistie empfangen. Lediglich einige evangelische Kirchen laden alle zum Abendmahl ein, die Christi Gegenwart in Brot und Wein im Glauben empfangen möchten. Evangelische Kirchen sprechen vom ‘Abendmahl’; in den katholischen und orthodoxen Kirchen ist der Begriff ‘Eucharistie’ (Danksagung) gebräuchlich. Trotz ökumenischer Annäherungen werden von einigen Konfessionen die bestehenden Unterschiede im Amts- und Kirchenverständnis als so gravierend betrachtet, dass weder eine gemeinsame Mahlfeier, Interzelebration genannt, noch gegenseitig gewährte eucharistische Gastfreundschaft (Interkommunion) erlaubt sind. Orthodoxe Kirchen nennen die gottesdienstliche Feier des Abendmahls Göttliche Liturgie, katholische Kirchen sprechen von der Heiligen Messe. Übereinstimmend betonen diese beide Kirchenfamilien, dass in der Liturgie und der sakramentalen Handlung das Opfer, das Jesus Christus durch sein Sterben gebracht hat, vergegenwärtigt wird. Ein männlicher Priester, von einem Bischof in apostolischer Sukzession geweiht, steht der Mahlfeier vor und repräsentiert Christus in der Gemeinde. Da die Feier der Eucharistie in beiden kirchlichen Traditionen eng mit dem Amts- und Kirchenverständnis verbunden ist, besteht trotz weitgehender Übereinstimmung im Eucharistieverständnis keine Möglichkeit zum gemeinsamen Feiern, wobei orthodoxe Christen in römisch-katholischen Messen zum Mahl zugelassen sind. In der Reformationszeit war die Frage, inwiefern das Abendmahl als Opfer zu verstehen ist, ein Streitpunkt. In der Betonung der Vergegenwärtigung des Opfers Christi in der römisch-katholischen Messe sah Martin Luther die Gefahr einer Geringschätzung der ein für alle Mal dargebrachten Hingabe Christi. Darüber hinaus war es ihm wichtig, dass - im Gegensatz zur römisch-katholischen Praxis, wo der Kelch in der Regel dem Priester vorbehalten ist - alle Feiernden aus dem Kelch trinken zum Zeichen der Gemeinschaft, an der alle teilhaben. Auch die evangelischen Kirchen waren in der Abendmahlsfrage uneins. Luther hielt daran fest, dass Christus in, mit und unter Brot und Wein seinen Leib und sein Blut gibt. Ulrich Zwingli und Johannes Calvin verstanden Brot und Wein als wirksame Zeichen, die Leib und Blut Christi symbolisieren.

Erst 1973 erklärten die protestantischen Kirchen in Europa volle Kirchengemeinschaft, indem sie in der Leuenberger Konkordie festhielten, dass die unterschiedlichen Verständnisse nicht kirchentrennend sind, da alle unterzeichnenden Kirchen gemeinsam glauben: „Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein.“ 1997 traten auch die methodistischen Kirchen in Europa der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (Leuenberger Kirchengemeinschaft) bei, nachdem bereits Ende der 80-ger Jahre in Deutschland Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen den evangelischen Landeskirchen und der Evangelisch-methodistischen Kirche erklärt worden war. Den Konsens der Leuenberger Kirchengemeinschaft trägt die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche nicht mit; sie betont, dass der wahre Leib und das wahre Blut Christi im Mahl gegenwärtig sind. Über eine Zulassung zum Mahl entscheidet der Pfarrer in seelsorglicher Verantwortung. Die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen zusammengeschlossenen Kirchen laden alle Gläubigen zum Abendmahl ein, obwohl es selten formale Erklärungen einer eucharistischen Gastfreundschaft gibt. Viele Freikirchen sehen im Abendmahl vor allem ein Erinnerungs- und Gemeinschaftsmahl, in dem die Vergebung der Schuld sinnfällig zugesprochen wird. Die lutherischen Kirchen in Skandinavien und dem Baltikum und die anglikanischen Kirchen in England, Wales und Irland traten 1992 durch die Porvoo-Erklärung in Kirchengemeinschaft ein. Zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Anglikanern gibt es noch keine Kirchengemeinschaft, mit der Meißen-Erklärung wurde jedoch schon 1991 eucharistische Gastfreundschaft ausgesprochen. Die Altkatholische Kirche lädt ebenso wie fast alle evangelischen Kirchen alle Getauften zum Abendmahl ein, um so zu bezeugen, dass Christus selbst der Gastgeber ist. In multilateraler ökumenischer Perspektive gab es schon 1982 mit der Lima-Konvergenzerklärung zu Taufe, Eucharistie und Amt der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rats der Kirchen, in der auch die Römisch-katholische Kirche mitarbeitet, weitreichende Annäherungen in trennenden Fragen. Die Lima-Erklärung entfaltet die Bedeutung von Abendmahl/Eucharistie als Danksagung an den Vater, als Gedächtnis Christi, als Anrufung des Heiligen Geistes, als Gemeinschaft der Gläubigen und als Mahl des Gottesreiches. Die theologischen Konvergenzen wurden damals in einen Gottesdienstentwurf eingearbeitet, Lima-Liturgie genannt. Sie wird heute noch zu besonderen ökumenischen Anlässen genutzt, wenngleich nicht alle Konfessionen an dieser Mahlgemeinschaft teilnehmen. 

Im Zuge der Rezeption der zahlreichen bilateralen und multilateralen ökumenischen Dialoge verändert sich auch die Praxis der einzelnen Kirchen. In evangelischen Kirchen wuchs die Wertschätzung des Abendmahls und man lernte, achtsamer mit den Elementen Brot und Wein umzugehen. Die Römisch-katholische Kirche achtet stärker auf die Verbindung von Wortverkündigung und sakramentalem Geschehen, vermeidet Formulierungen, die nahelegen könnten, dass Christi Opfer erneut erbracht wird und betont, dass die Kommunion in beiderlei Gestalt (also der Empfang von Brot und Wein) die vollere Weise ist, das Sakrament zu empfangen. In jüngster Zeit gab es in Deutschland Bemühungen,  Familien, deren Angehörige zu verschiedenen Konfessionen gehören, seelsorglich zur Seite zu stehen. 2018 verabschiedete die Deutsche Bischofskonferenz der Römisch-katholischen Kirche die Handreichung „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“. In den meisten Diözesen wurde sie von den Bischöfen zur Anwendung empfohlen. Die Handreichung nimmt darauf Bezug, dass das Kirchenrecht die Zulassung von evangelisch Getauften zur Eucharistie erlaubt, wenn eine schwere Notlage vorliegt. Als solche kann auch die Situation von Paaren betrachtet werden, die sich gegenseitig das Sakrament der Ehe spendeten und am Tisch des Herrn nicht länger getrennt sein wollen. Wenn der evangelische Partner das römisch-katholische Verständnis der Eucharistie bejaht, kann ihm der Priester das Sakrament spenden. Hoffnungen auf einen Fortschritt in der Abendmahlsfrage weckte das 2019 veröffentlichte Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des in Deutschland seit 1946 tätigen ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen. Es sieht angesichts des biblischen, kirchengeschichtlichen und dogmatischen Befunds nicht die Gewährung von eucharistischer Gemeinschaft, sondern ihre Verweigerung als begründungspflichtig an. Schließlich sind sich alle Kirchen sich darin einig, dass Christus zum Mahl einlädt und dass seine Gegenwart im Mahl in den verschiedenen Kirchen erfahren wird. Die wechselseitige Teilnahme von getauften Christen an Mahlfeiern in den je anderen liturgischen Traditionen wird folglich als Stärkung auf dem Weg zur Einheit hin empfohlen. Die Glaubenskongregation des Vatikans erklärte allerdings, dass die Veröffentlichung die kirchenrechtlichen Bedenken nicht ausräumt. Auf dem mühsamen und doch verheißungsvollen Weg zur vollen eucharistischen Gemeinschaft gilt es festzuhalten, dass dieses Sakrament nicht nur innerkirchlich bedeutsam ist. Brot und Wein stehen für Gottes Schöpfungsgaben als Früchte der Erde und der menschlichen Arbeit. Wer diese Gaben dankbar genießt, weiß sich verbunden mit der gesamten Schöpfung und wird befähigt, Gottes Gaben in Erwartung des Reiches Gottes verantwortlich zu nutzen und gerecht zu teilen. Auch die ökologischen, diakonischen und sozialen Dimensionen des sakramentalen Geschehens gilt es im ökumenischen Miteinander zu entdecken und zu praktizieren.

Rosemarie Wenner
 


Literatur

Leppin, Volker/ Sattler, Dorothea (Hg.): Gemeinsam am Tisch des Herrn – Ein Votum des ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen, Freiburg, Göttingen, 2020.

Welker, Michael: Was geht vor beim Abendmahl?, erweiterte und überarbeitete Ausgabe, Gütersloh 2004.

Pastorale Handreichung: Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie (https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/08-Orientierungshilfe-Kommunion.pdf ).

Taufe, Eucharistie und Amt – Konvergenzerklärungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rats der Kirchen, siehe: www.oekumene-ack.de/fileadmin/user_upload/Themen/Taufe_Eucharistie_Amt_1982.pdf (aufgerufen am 8.1.2021).


 
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