Vereinigung Evangelischer Freikirchen

Geschichte

Evangelische Freikirchen und freikirchliche Gemeindeverbände haben sich bereits 1926 zu einer Arbeitsgemeinschaft, der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen“ (VEF), zusammengeschlossen. Diese dient der Förderung gemeinsamer Aufgaben, der Vertiefung zwischenkirchlicher Beziehungen sowie der Vertretung gemeinsamer Belange nach außen. Aktuell gehören zur VEF zwölf Mitgliedskirchen und drei Gastmitglieder.

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen ist der älteste ökumenische Zusammenschluss in Deutschland. Gründungsmitglieder waren der Bund der Baptistengemeinden, aus dem später der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden wurde, der Bund Freier evangelischer Gemeinden sowie die Bischöfliche Methodistenkirche und die Evangelische Gemeinschaft, die sich 1968 zur Evangelisch-methodistischen Kirche vereinigten. Seit den Anfängen ist ein Schwerpunkt der Arbeit die gemeinsame Interessenvertretung gegenüber den Landeskirchen und den staatlichen Behörden. Das Ende des Staatskirchentums in der Weimarer Republik hatte den Freikirchen erstmals die Möglichkeit eröffnet, rechtliche Anerkennung zu erlangen. Zudem ist der VEF das theologische Gespräch untereinander und mit den evangelischen Landeskirchen sowie mit der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen wichtig.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden unter freikirchlicher Beteiligung die spätere Diakonie Deutschland sowie Brot für die Welt, die heute gemeinsam das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) bilden. Auch die 1948 gegründete Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) wurde von Beginn an durch Gründungsmitglieder aus den evangelischen Freikirchen mit auf den Weg gebracht.

Von 1963 an gab es wegen der Teilung Deutschlands eine VEF West und eine VEF Ost, die sich 1991 wiedervereinigten. Seit den Gründungsjahren hat sich die VEF immer wieder erweitert und ist seit dem Jahr 2009 ein gemeinnütziger eingetragener Verein.

 

 


Selbstverständnis der VEF

In Deutschland wurden die ersten Freikirchen zum Teil vor der Reformationszeit gegründet, andere entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts zur Zeit der Erweckungsbewegung. Die der VEF angehörenden evangelischen Freikirchen unterscheiden sich teils deutlich in ihrer Größe, ihrer Geschichte, ihrer Struktur und auch in theologischen Fragen.

Beim Begriff „Freikirchen“ handelt es sich um einen Kontrastbegriff, der nur im Kontext von Volkskirchen, Territorialkirchen oder Staatskirchen zu verstehen ist. Freikirchen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in ihrem Auftreten und Wirken unabhängig, frei und eigenständig sind. „Sie halten an der rechtlichen und organisatorischen Unabhängigkeit vom Staat fest und finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Beiträge und Spenden der Mitglieder“, so beschreibt es Paragraph 1 der Satzung der VEF.

Freikirchen verstehen sich nicht als die allein wahre Gestalt von Kirche. Sie bemühen sich, durch intensive Mitarbeit in zwischenkirchlichen Einrichtungen zur Einheit der Christen und zum glaubwürdigen Zeugnis der Kirchen beizutragen. Evangelische Freikirchen unterscheiden sich von anderen Kirchen nicht durch Sonderlehren, sondern zeichnen sich vor allem durch ein bestimmtes Kirchen- und Gemeindeverständnis sowie durch ihren Frömmigkeitsstil aus. Die freie und persönliche Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus und ein verbindliches Leben in seiner Nachfolge sind besondere Anliegen. Sie legen großen Wert auf die Weitergabe des christlichen Glaubens in Wort und Tat. Viele Freikirchen verstehen sich als missionarische Bewegungen. Darüber hinaus treten sie für Glaubens- und Religionsfreiheit für alle Menschen ein. Menschen sollen sich frei entscheiden dürfen für das Christsein, eine andere Religion oder ein Leben ohne Bindung an Religion und Glauben.

Die VEF bietet ihren Mitglieds- und Gastkirchen eine Plattform zum Gespräch über gemeinsame Anliegen und zur Zusammenarbeit auf wesentlichen Gebieten kirchlicher Lebensäußerung. Außerdem werden gemeinsame Erklärungen und Stellungnahmen zu Themen wie Seenotrettung oder zur europäischen Flüchtlingspolitik erarbeitet. Dazu dient auch die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedskirchen und der Gastmitglieder. Sie trägt für die gesamte Arbeit der VEF die Verantwortung, beruft den Vorstand und die Beauftragten und begleitet ihre Aufgaben. So bringt der Beauftragte am Sitz der Bundesregierung freikirchliche Perspektiven in politische Gespräche ein, und die Rundfunkbeauftragte gestaltet beispielsweise Rundfunkgottesdienste, da den Freikirchen gesellschaftliches Engagement wichtig ist. Zudem erteilt die Versammlung bestimmte Aufträge, beruft Foren ein und sorgt für die Koordination der Aufgaben in den verschiedenen Arbeitsgruppen.

Als ständige Einrichtungen zur Wahrnehmung bestimmter Sachaufgaben bestehen zurzeit folgende Arbeitsgruppen, die sich aus sachkundigen Vertretern der Mitglieds- und Gastkirchen zusammensetzen: Evangelisation und missionarischer Gemeindeaufbau, Presse, Verlage und Öffentlichkeitsarbeit, Rundfunk und Fernsehen, Arbeit mit Kindern, Jugend- und Teenagerarbeit, Datenschutz, Ältere Generationen, Theologische Aus- und Weiterbildung, Theologischer Grundkurs, Evangelium und gesellschaftliche Verantwortung.

Zur VEF gehören als Mitglieder:

Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland

Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG)

Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (BFeG)

Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP)

Evangelisch-methodistische Kirche

Die Heilsarmee in Deutschland

Kirche des Nazareners

Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden

Gemeinde Gottes in Deutschland

Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes

Anskar-Kirche

Foursquare Deutschland

Apostolische Gemeinschaft

Und als Gastmitglieder:

Evangelische Brüder-Unität, Herrnhuter Brüdergemeine

Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland

Christoph Stiba


Literatur

  • Homepage und Pressemappe der VEF
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