Amt

Begriffsdefinition/-erklärung

Das Amt stellt einen herausgehobenen kirchlichen Dienst dar, der für eine begrenzte oder unbegrenzte Dauer an Kirchenglieder vergeben wird, mit bestimmten Aufgaben und Befugnissen in unterschiedlichen kirchlichen Bereichen (→Gottesdienst/Liturgie, →Katechese/Religionsunterricht, Diakonie etc.) versehen ist und entsprechende Qualifikationen der Amtsträger zur Voraussetzung hat. Dem Begriff des Amtes korrespondiert kein eigener biblischer Ausdruck, Überschneidungen gibt es am ehesten zum griechischen Begriff der diakonía (vgl. Apg 21,19; 2 Kor 4,1; Kol 4,17; 2 Tim 4,5). Seine Autorität bezieht das Amt gleichwohl, so unterschiedlich es auch konfessionell verstanden wird, aus einem biblisch begründeten göttlichen bzw. kirchlichen Auftrag. Die Übernahme eines Amtes ist in der Regel mit speziellen liturgischen Handlungen (→Ordination/Weihe, Einsegnung u.a.) verbunden.  


Darstellung der Situation/Verständnis der verschiedenen Konfessionen

Für die Orthodoxe Kirche ist ein dreigliedriges Amtsverständnis (Bischof – Priester – Diakon) charakteristisch. Anders als in der lateinischen Tradition des Mittelalters wird dem Bischof die sakramentale Fülle des Amtes zugeschrieben, während Priester und Diakon nur in abgestufter Weise an dem Amt teilhaben. Theologisches Leitbild ist der hohepriesterliche Dienst Christi, wie er im Hebräerbrief beschrieben wird (vgl. Hebr 5-7). Aus ihm ergibt sich die Berufung der Apostel und der Bischöfe als ihren Nachfolgern insbesondere zur Feier der Eucharistie (vgl. Lk 22,19f). Die Ämter werden durch Handauflegung während der Feier der Göttlichen Liturgie übertragen, wobei allein dem Bischof die Spendung des Weihesakraments vorbehalten ist. Im Auftrag des Bischofs als dem Vorsteher der Ortskirche leiten Priester Gemeinden, feiern Gottesdienste und sind für die Glaubensunterweisung zuständig. Diakone haben hauptsächlich die Aufgabe, liturgische Helfer des Bischofs bzw. des Priesters zu sein. Weihekandidaten für das Priesteramt müssen entweder in kirchlicher Ehe verheiratet sein oder das Mönchsgelübde abgelegt haben; Bischöfe werden aus dem Mönchtum gewählt. Vom geweihten Priestertum prinzipiell unterschieden, kommt dem allgemeinen Priestertum (vgl. 1 Petr 2,9) im kirchlichen Leben eine wichtige Bedeutung zu. Sie zeigt sich u.a. darin, dass die Gültigkeit dogmatischer Entscheidungen von der gesamtkirchlichen Rezeption abhängig gemacht wird und die Weihe von Amtsträgern nur unter Zustimmung der zur Liturgie versammelten Gemeinde erfolgen darf.     

In der Römisch-Katholischen Kirche wird das allgemeine Priestertum, mit dem alle Glieder des Volkes Gottes durch die Taufe Anteil am Priestertum Christi erhalten, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) besonders herausgestellt. Von diesem gemeinsamen Priestertum wird das sakramental vermittelte dreistufige Amt wesensmäßig unterschieden, nicht jedoch ohne dessen Dienstcharakter zu betonen. Die Fülle des sakramentalen Amtes kommt, wie in der Orthodoxen Kirche, allein dem Bischof zu, nur er kann die drei Weihegrade des Diakons, Priesters und Bischofs spenden. Während die Bischofsweihe im Auftrag des Heiligen Stuhls erfolgt, liegen die Priester- und Diakonenweihe in der Verantwortung des Ortsbischofs. Wie Taufe und Firmung ist auch das Weihesakrament unwiederholbar; der character indelebilis als ein unauslöschliches Prägemal bleibt selbst im Falle der Laisierung kirchlicher Amtsträger. Zur Weihe zugelassen sind ausschließlich getaufte Männer, die anders als in der Orthodoxen Kirche und mit Ausnahme der ständigen Diakone zum Zölibat verpflichtet sind. Zu den zentralen Aufgaben von Bischof bzw. Priester gehören die Verkündigung des Evangeliums, die Feier der Sakramente und der Hirtendienst. Diakone beteiligen sich unterstützend u.a. in der Liturgie und sind im sozial-karitativen Bereich tätig. Außer der hierarchischen Ämtertrias gibt es weitere kirchliche Dienste (z.B. Lektor [Vorleser], Akolyth), die als Ämter im weiteren Sinne gelten und zu denen auch Laien beauftragt werden dürfen.  

Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen eint die Ablehnung eines hierarchisch-sakramentalen Amtsverständnisses, während das gemeinsame Priestertum aller Getauften als grundlegend herausgestellt wird. Bei Lutheranern kann unter dieser Voraussetzung das durch die Ordination verliehene Amt unter Berufung auf das Augsburger Bekenntnis Art. 5 einerseits funktional als Ausübung der der gesamten Gemeinde aufgetragenen Evangeliumsverkündigung in Wort und Sakrament verstanden werden, andererseits kann es als von Gott eingesetztes Amt auch dem allgemeinen Priestertum gegenübergestellt werden. In beiden Fällen gilt der öffentliche Charakter des Amtes als wesentlich, die Berufung der Amtsträger erfolgt unter Mitwirkung der Gemeinde (vgl. CA 14). Bei den Reformierten wird der Gemeindebezug des kirchlichen Amtes generell stärker betont. Eine Besonderheit zeigt sich hier in der Ausgestaltung des Amtes, die im Rückgriff auf neutestamentliche Ämterordnungen erfolgt. Typischerweise begegnet eine vierfache Gliederung in die Dienste der Pastoren, Lehrer, Presbyter/Älteste und Diakone, wobei dem Pastoren- und Presbyteramt besonderes Gewicht zukommt. In den Freikirchen findet sich bei grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber institutionellen Strukturen eine Vielzahl an Ämtern. Sie werden betont als Dienste im Auftrag der Gemeinde verstanden und können von Laien übernommen werden. Das betrifft u.a. auch die Dienste der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, die in der kirchlichen Praxis allerdings meist dafür speziell ausgebildeten und berufenen Predigern/Pastoren vorbehalten bleiben.

 


Ökumenische Divergenzen/Konvergenzen

Nachdem mit der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (1999) und ihrer Rezeption ein weitgehender ökumenischer Konsens in dem aus reformatorischer Sicht zentralen Thema der Rechtfertigung erzielt werden konnte, stellt sich die Amtsfrage gegenwärtig als entscheidender Differenzpunkt und schwierigste Aufgabe ökumenischer Verständigung dar. Unabhängig von divergierenden Vorstellungen zur Einheit der Kirche, gilt die gegenseitige Anerkennung der Ämter als entscheidende Voraussetzung zur Überwindung konfessioneller Trennungen. Die gemeinsame Feier des Abendmahls/der Eucharistie wird vielfach davon abhängig gemacht.     

Zwischen Orthodoxer und Römisch-Katholischer Kirche einerseits und den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen andererseits steht dabei die Verhältnisbestimmung zwischen dem allgemeinen Priestertum und dem besonderen kirchlichen Amt im Mittelpunkt. Während auf orthodoxer und römisch-katholischer Seite der Unterschied als ein nicht nur gradueller, sondern wesentlicher Unterschied herausgestellt und das kirchliche Amt in seiner dreigliedrigen Gestalt als Sakrament in seiner gesamten Fülle beschrieben wird, wird in den meisten Kirchen reformatorischer Tradition die konstitutive Bezogenheit beider betont und mit Blick auf das allgemeine Priestertum das prinzipielle Recht eines jeden Getauften zur Übernahme eines kirchlichen Amtes begründet. Als konsequente Anwendung reformatorischer Grundeinsicht erscheint somit die Frauenordination, die von orthodoxer und römisch-katholischer Seite abgelehnt wird.

Besonderes Gewicht erhält in diesem Zusammenhang die Frage der apostolischen Sukzession, die außer in verschiedenen – allerdings auch nicht allen – Kirchen reformatorischer Tradition als Aufeinanderfolge bischöflicher Amtsträger praktiziert wird, die in der bischöflichen Handauflegung sichtbar gemacht wird. Als strittig galten dabei lange Zeit das Verständnis einer seit den apostolischen Zeiten ununterbrochenen Kette der Weitergabe der bischöflichen Amtsvollmacht einerseits und einer aus historischen wie theologischen Gründen als legitim angesehenen presbyterialen Sukzession andererseits. Indem in den Mittelpunkt jedoch die in der Apostolizität der Lehre gründende Apostolizität der Kirche gerückt wurde, während umgekehrt die bischöfliche Sukzession als Zeichen einer Kontinuität apostolischer Lehre Würdigung fand, konnten in einigen bilateralen Dialogen ökumenisch bedeutende Annäherungen erreicht werden.

Einen ökumenischen Kontroverspunkt eigener Art stellt die Institution des Papstamtes dar. Auch auf orthodoxer Seite wird dieses als gravierendes Hindernis für eine Verständigung mit der Römisch-Katholischen Kirche wahrgenommen, wobei die Entscheidungen des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70) zum Jurisdiktionsprimat und zur Unfehlbarkeit des Papstes noch erschwerend hinzugekommen sind.    

 


Stand der Diskussion im ökumenischen Kontext (weltweit und/oder deutschlandweit)

Für die multilaterale Ökumene ist die auch unter Beteiligung der Römisch-Katholischen Kirche verfasste Konvergenzerklärung der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) „Taufe, Eucharistie und Amt“ (1982), die sog. „Lima-Erklärung“, grundlegend. Hier wird das dreigliedrige Amt als Ausdruck und Mittel kirchlicher Einheit empfohlen, zugleich jedoch dessen Reformbedarf angezeigt. 

 Eine weitgehende innerevangelische Verständigung dokumentiert der Lehrtext „Amt – Ordination – Episkopé“ (2013) der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). In einer Konsultation der GEKE mit der Römisch-Katholischen Kirche konnten zudem bemerkenswerte Annäherungen erreicht werden, wie der Bericht über „Kirche und Kirchengemeinschaft“ (2018) zeigt.

In der „Porvoo-Erklärung“ (1992) erkennen Kirchen anglikanischer und lutherischer Konfession gegenseitig ihre Ämter an. Zur Voraussetzung wird hier u.a. die historische Sukzession im Bischofsamt gemacht, die in der unter Beteiligung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) formulierten „Meißener Erklärung“ (1988) als Frage offengeblieben war.    

Annäherungen zwischen der Römisch-Katholischen und der Orthodoxen Kirche zeigen sich in dem sog. „Ravenna-Dokument“ (2007), in dem erstmals gemeinsam die Notwendigkeit eines Primats in der Kirche auf lokaler, regionaler und universaler Ebene festgehalten wird.
    

                                
Jennifer Wasmuth

 

                                   


Literatur

Bock, Wolfgang/ Lienemann, Wolfgang (Hg.): Frauenordination, Heidelberg 2000 (= Studien zu Kirchenrecht und Theologie 3).

Felmy,Karl Christian: Einführung in die orthodoxe Theologie der Gegenwart, Münster 2011.

Gemeinschaft der Kirchen und Petrusamt. Lutherisch-katholische Annäherungen, Gruppe von Farfa Sabina, Leipzig 2014.

Schneider, Theodor u.a. (Hg.):Das kirchliche Amt in apostolischer Nachfolge, Bd. 1-3, Freiburg i.Br./Göttingen 2004/2006/2008 (= Dialog der Kirchen 12/13/14).

Die Apostolizität der Kirche. Studiendokument der Lutherisch / Römisch-Katholischen Kommission für die Einheit, Paderborn 2009.

Zurück