Firmung/Konfirmation

Begriffsdefinition

Sowohl das Wort Firmung als auch Konfirmation gehen auf das lateinische confirmatio (= Bestätigung/Bestärkung) zurück. Beide bezeichnen eine gottesdienstliche Feier, die als Entfaltung der Taufe und Teil des christlichen Initiationsritus gesehen werden muss.


Darstellung der Situation

In der frühen Kirche wird die Taufe schon bald liturgisch reich ausgestaltet und fächert sich in mehrere Handlungen auf. Salbung, Handauflegung und Segensgebet gehören zu diesem Taufgeschehen. Im westlichen Teil der Kirche (im Unterschied zur Ostkirche) verselbständigt sich dieser Teil zu einer eigenständigen Feier. 

Das Konzil von Florenz (1439) bestimmt die Firmung als ein eigenständiges Sakrament, dessen Spender der Bischof ist. Gefirmt wird mit Chrisamöl, gemischt aus Olivenöl und Balsam. Der nach dem Konzil vom Trient erstellte Catechismus Romanus (1566) versteht die Firmung „zweifellos wesentlich von [der Taufe] verschieden“. Durch sie gelangt der Christ „zur geistigen Vollreife“. Während er in der Taufe in die Streitschar aufgenommen wird, erhält er in der Firmung „die Waffen zum Kampf“ und wird für diesen gestärkt (II,3,5). Laut dem Codex Iuris Canonici von 1917 ist der Empfang der Firmung nicht heilsnotwendig, die absichtliche Unterlassung wäre jedoch sündhaft (CIC 1917, can. 787).

Das Zweite Vatikanischen Konzil betont die Einheit und den Zusammenhang der Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie. Die Liturgiekonstitution regt an, den Firmritus so zu überarbeiten, „dass der innere Zusammenhang dieses Sakraments mit der gesamten christlichen Initiation besser aufleuchte; daher ist es passend, dass dem Empfang des Sakramentes eine Erneuerung der Taufversprechen voraufgeht“ (SC 71). Da die Gläubigen durch die Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet werden, sind sie „in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen“ (LG 11). Die Firmung wird vom Bischof durch Salbung mit Chrisamöl, Handauflegung und Besiegelung durch den Heiligen Geist gespendet.  In Deutschland wird sie gewöhnlich zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr gefeiert. Eine Firmvorbereitung erfolgt meist in der Pfarrgemeinde durch Ehrenamtliche.

Die Reformatoren lehnen die Firmung als eigenständiges Sakrament ab, da sie sich auf keine in der Schrift bezeugte Einsetzung Christi berufen kann.  Dennoch entwickeln sich bereits im 16. Jh. Formen einer ähnlichen, jedoch dezidiert nicht an den Bischof gebundenen Handlung. Diese markiert den Abschluss der Katechismusunterweisung und die Zulassung zum Abendmahl. Martin Bucer gilt als eigentlicher Vater der Konfirmation, in der Jugendliche das Glaubensbekenntnis ablegen und für sie unter Handauflegung der Heilige Geist erbeten wird. Vor allem der Pietismus verhilft der Konfirmation zu einer Verbreitung.

Im volkskirchlichen Rahmen liegt ihr ein komplexes und mehrdeutiges Geflecht von Sinngebungen, Begründungszusammenhängen und Erwartungen zu Grunde: u. a. Tauferinnerung bzw. -bestätigung, Segenshandlung und Bitte um den Heiligen Geist, Abschluss des Katechumenats, Abendmahlszulassung, persönliche Glaubensentscheidung mit öffentlicher Bekräftigung des Bekenntnisses, religiöse Mündigkeit mit Übertragung kirchlicher Rechte oder Übergangsritus am Ende der Kindheit. Diese Motive werden zu unterschiedlichen Zeiten und je nach regionaler Prägung unterschiedlich betont. Konfirmiert wird meist im Alter von 14 bis 16 Jahren nach einem ein- bis zweijährigen Konfirmandenunterricht. Doch gibt es mittlerweile auch eine Fülle von alternativen Modellen. Die Konfirmation ist nicht mehr Voraussetzung für die Abendmahlszulassung. Bei Erwachsenentaufen entfällt die Konfirmation.

Für die 39 Artikel, die historischen Glaubensaussagen der Anglikanischen Gemeinschaft, gehört die Konfirmation zu den fünf „sogenannten“ Sakramenten, die nicht zu den Sakramenten des Evangeliums gezählt werden (Art. 25). Bis heute bestehen im Anglikanismus eine sakramentale und eine nicht-sakramentale, eher katechetische Interpretation des Ritus nebeneinander. Das Book of Common Prayer in der Version, die für die Episkopale Kirche in den USA in Gebrauch ist (1979), sagt über die Konfirmation: Von Täuflingen, die in jungen Jahren getauft wurden, wird erwartet, dass sie nach Vorbereitung eine mündige öffentliche Bekräftigung ihres Glaubens abgeben und vom Bischof die Handauflegung empfangen. Die Konfirmation ist also eine bischöfliche Handlung. Ob nach einer Erwachsenentaufe auch noch konfirmiert wird, wird in den anglikanischen Kirchen unterschiedlich gehandhabt. 

Da Freikirchen in anabaptistischer Tradition wie Baptisten oder Mennoniten keine Säuglingstaufe praktizieren, kennen sie folgerichtig auch keine Konfirmation. Allerdings werden Jugendliche häufig im „Konfirmationsalter“ getauft. 

In den orthodoxen Kirchen wird das Sakrament der Myronsalbung (Myron = duftendes Öl) entsprechend altkirchlicher Praxis auch bei Säuglingstaufen direkt im Zusammenhang mit der Taufe durch den Priester gespendet. Anschließend oder kurz danach wird erstmals die Eucharistie gereicht. Nur in Fällen der Konversion von aus orthodoxer Sicht „gültig“ Getauften wird die Myronsalbung von der Taufe getrennt gefeiert. Der Vollzug ist einheitlich festgelegt: Stirn, Augen, Nase, Mund, Ohren, Brust und Hände werden gesalbt jeweils begleitet von der Formel „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“. Was genau die Gabe des Sakraments ist, wird von orthodoxen Theologen jedoch unterschiedlich bestimmt.


Ökumenische Kontroversen

Der kurze Überblick macht deutlich, dass vor allem zwei Fragen die ökumenische Debatten um Firmung und Konfirmation bestimmen: 

1) Am gravierendsten ist sicherlich die Frage nach der Sakramentalität: Neben der Feststellung, dass der Firmung die Einsetzung Christi fehle, befürchtet reformatorische Theologie, dass ein eigenständiges Firmsakrament die Taufe abwerte und eine Ergänzungsbedürftigkeit der Taufe nahelege.

2) Umstritten ist des Weiteren die Frage nach dem Spender: Katholiken und Anglikaner binden den Vollzug des Ritus an den Bischof / die Bischöfin. Die Einsegnung in evangelischen Kirchen hingegen geschieht durch den Pfarrer / die Pfarrerin, die Myronsalbung durch einen orthodoxen Priester.


Stand der Diskussion im ökumenischen Kontext

Verglichen mit den großen kontroversen „Dauerbrennern“ zwischen den Kirchen (wie die Amtsfrage), nimmt die Frage nach Firmung und Konfirmation wenig Raum in den ökumenischen Dialogen ein. Einigkeit besteht heute, dass die Konfirmation/Firmung nicht die Taufe vervollständigt. Das in der Taufe geschenkte Heil bedarf keiner Ergänzung, sondern der dort empfangene Segen des Heiligen Geistes wird bekräftigt und erneuert. Segenshandlung unter Handauflegung und Salbung können dabei offenbar als funktional gleichwertige Handlungsweisen für die Bitte um den Heiligen Geist verstanden werden.

Eine Theologie der Firmung/Konfirmation kann also nur im Zusammenhang einer Theologie der Taufe bzw. einer Theologie der christlichen Initiation insgesamt entwickelt werden. Das eröffnet den Kirchen des Westens Annäherungen an das altkirchlich/orthodoxe Modell. Für den orthodox – alt-katholischen Dialog gehören die drei Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie „theologisch untrennbar zusammen und bilden ein einheitliches Ganzes“, auch wenn „jedes in sich vollständig und von den anderen unterscheidbar ist“ (Gemeinsame Erklärung zur Sakramentenlehre V/3, 3). Das römisch-katholisch – orthodoxe Bari-Dokument (1987) hält sogar fest, dass das Modell, die drei Sakramente „im Verlauf einer einzigen zusammengesetzten Feier“ zu erteilen, das Ideal für beide Kirche bleibe (§ 45f.).

Wird dieses Ritengefüge jedoch an Unmündigen in nur einer Feier vollzogen, ergeben sich Spannungen zu den Kirchen in anabaptistischer Tradition. Gerade die Auffassung eines längeren, gestreckten Initiationsprozesses, der ein persönliches Bekenntnis im Erwachsenenalter umfasst, eröffnet Chancen der Annäherung. Dies ist allerdings nur der Fall, solange die Initiation nicht als Stufenprozess verstanden wird, in dem man zu einem vollständigeren Christ-Sein als durch das Getauft-Sein gelangt oder in dem der Konfirmation/Firmung ein Mehr an Geistverleihung zugesprochen wird als bei der Taufe

Formulierungen einer lutherisch – alt-katholischen Vereinbarung in Deutschland (2015) halten die Spannung zwischen Einzigartigkeit der Taufe und umfassendem Initiationsprozess gut zusammen:  „Lutheraner und Alt-Katholiken sehen in der Firmung / Konfirmation ein persönliches Bekenntnis der Getauften, eine lebensgeschichtlich bedeutsame Segenshandlung und eine Aktualisierung des gesamten Taufgeschehens als einer lebenslang gegenwärtigen Wirklichkeit. […] Beide Kirchen stimmen darin überein, dass die Taufe ein unüberbietbares, nicht ergänzbares, das ganze Leben des Christen bestimmendes Gnadenmittel ist und dass gerade deshalb die besondere Notwendigkeit besteht, die als Säuglinge getauften Christen zu persönlicher Aneignung dieses Sakramentes zu führen. So verstehen beide Kirchen die Firmung und die Konfirmation im Rahmen des nachgeholten Katechumenats als persönliches Bekenntnis zur Gliedschaft in der einen Kirche Jesu Christi. In der Firmung/Konfirmation wird dem einzelnen Christen der besondere Beistand des ihm schon in der Taufe geschenkten Heiligen Geistes für seine Sendung zum Zeugnis und Dienst zugesprochen.“

Für die Porvooer Gemeinsame Feststellung (1992), die volle Gemeinschaft zwischen britischen und irischen Anglikanern sowie nordischen und baltischen Lutheranern hergestellt hat, ist die Frage nach dem Konfirmator (Bischof/Bischöfin oder Pfarrerin/Pfarrer) nicht kirchentrennend: „Wir anerkennen in unseren Kirchen zwei auf Präzedenzfällen aus früheren Jahrhunderten beruhende Praktiken“ (§ 32g). In der römisch-katholischen Kirche hat das Zweite Vatikanische Konzil die Bindung der Firmung an den Bischof etwas aufgebrochen, in dem der Diözesanbischof nun lediglich als „erstberufener Firmspender“ (LG 26) bezeichnet wird. Wo seine Präsenz nicht möglich ist, kann er auch Priester zur Firmung beauftragen. Ähnliches gilt in der alt-katholischen Kirche.

Die Kontroverse um die Sakramentalität der confirmatio kann letztlich nur im Gesamtzusammenhang einer ökumenischen Verständigung über die Sakramentenlehre insgesamt gelöst werden. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die Wiederentdeckung des mehrgliedrigen Ritengefüges des einen Taufsakraments auch die Frage nach einem eigenständigen Firmsakrament entschärft. Dass diese Frage bereits jetzt einer Einigung nicht im Weg stehen muss, zeigt die bereits zitierte lutherisch – alt-katholische Vereinbarung: „Wer von einer Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zum Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland oder vom Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland zu einer Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands wechselt und gefirmt/konfirmiert ist, wird nicht erneut konfirmiert/gefirmt“. Eine entsprechende Regelung gibt es auch mit den unierten Landeskirchen.

Auch für die beiden großen Kirchen Deutschlands sollte es keine unüberwindlichen Differenzen für die gegenseitige Anerkennung von Firmung und Konfirmation geben, wie die wegweisende evangelisch – römisch - katholische Studie „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?“ (1986) festhält: „Wenn man die differenzierte Einheit von Taufe und Firmung beachtet, dann steht die katholische Lehre, durch die Firmung würden die Gläubigen vollkommener mit der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet […], in keinem kirchentrennenden Widerspruch zu der evangelischen Auffassung, die Konfirmation sei ein Handeln der Kirche an Menschen, die durch die Taufe die volle Gliedschaft in der Kirche Jesu Christi bereits empfangen haben und die im Katechumenat zum vollen Gebrauch dieser Gliedschaft angeleitet werden“ (s.u., 132).

Oliver Schuegraf


Literatur

Brummer, Andreas/ Kießig, Manfred/ Rothgangel, Martin (Hg. im Auftrag der Kirchenleitung der VELKD): Evangelischer Erwachsenenkatechismus, Gütersloh 82010, 789-800 (6.3.1 Konfirmation).

Meßner, Reinhard: Einführung in die Liturgiewissenschaft, Paderborn u.a. 2009, 136-142 (5. Die Firmung)

Meyer-Blanck, Michael /Dienst, Karl. Die Konfirmation, in: Handbuch der Liturgik, Göttingen 32003, 481-508. 

Ökumenischer Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen, Lehrverurteilungen – kirchentrennend? Rechtfertigung, Sakramente und Amt im Zeitalter der Reformation und heute, Freiburg i.B./Göttingen 31986, 125-132 (III. Firmung/Konfirmation).

Olding, Christian. Überflüssige Firmung? Klartext (Video), abrufbar unter: https://www.katholisch.de/video/25446-ueberfluessige-firmung-klartext.

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