Einheit der Kirche
Einleitung
Bereits aus den ersten christlichen Gemeinden ist die Mahnung ‚eins‘ oder ‚einig‘ zu sein bekannt (vgl. 1. Kor 1,10; Eph 4,3; Joh 17,21 u.a.). Dementsprechend wurde schon in frühen Bekenntnissen die Kirche als die „eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“ (Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel) verstanden. In der geschichtlichen, irdischen Realität existiert die Kirche aber in verschiedenen Kirchen und Gemeinden, die z.T. keine Gemeinschaft miteinander pflegen. So kann auch die gesamte Kirchengeschichte als eine Geschichte von Spaltungen und Schismen gelesen werden. Auf Spaltungen folgten zwar immer auch Versuche, die verlorene Einheit wieder herzustellen, allerdings ohne dauerhafte Erfolge, da entweder die verschiedenen Positionen als zu gegensätzlich betrachtet wurden oder sich eine Seite von der anderen übervorteilt fühlte. Erst mit den Anfängen der modernen ökumenischen Bewegung im 19./20. Jahrhundert wurde mit dem Grundsatz, dass von keiner Seite verlangt werden kann, identitätsstiftende Grundsätze aufzugeben, ein Ansatz gefunden, bei dem eine Rückkehr-Ökumene ausgeschlossen ist.
Wie es die sogenannte Basis des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) zum Ausdruck bringt, ist das erklärte Ziel der modernen ökumenischen Bewegung die ‘sichtbare Einheit’ der Kirchen. Der biblische Bezug ist vor allem Joh 17,21 „…damit sie alle eins seien, damit die Welt glaube.“ Daraus ergibt sich die Überzeugung „Gott will die Einheit“ (1. Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung 1927). Als ökumenisches Grundprinzip gilt, dass Einheit ein Wesensmerkmal der Kirche ist, das aber sichtbar gemacht werden muss.
Unterschiedliche Vorstellungen von Einheit
Wenn nach der sichtbaren Einheit gesucht wird, muss eine Vorstellung bestehen, wie diese aussehen könnte. Die Konzeptionen von der Einheit der Kirche sind jedoch in den verschiedenen konfessionellen Traditionen sehr unterschiedlich und u.a. abhängig von der jeweiligen Ekklesiologie.
Für die Kirchen, die aus der Reformation hervorgingen und ihre Vorstellung von der kirchlichen Einheit wurde Artikel 7 des Augsburger Bekenntnisses (CA) grundlegend: „Das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einmütig im rechten Verständnis verkündigt und die Sakramente dem Worte Gottes gemäß gefeiert werden. Für die wahre Einheit der christlichen Kirche ist es daher nicht nötig, überall die gleichen, von Menschen eingesetzten kirchlichen Zeremonien einzuhalten“. Dabei wird die Rechtfertigungslehre als Schlüssel für das ‚rechte‘ Verständnis des Evangeliums und die Wort-Gottes-Gemäßheit der Sakramente verstanden.
Demgegenüber hat das Lambeth Quadrilateral von 1888 für die anglikanischen Kirchen vier Eckpfeiler der Einheit identifiziert: (i) Anerkennung der Heiligen Schrift als Regel und Maßstab des Glaubens, (ii) Anerkennung des Apostolischen und des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel, (iii) Gebrauch von Taufe und Abendmahl in einer Weise, die ihrer Einsetzung durch Christus entspricht, (iv) Anerkennung des historischen Bischofsamtes.
Die orthodoxe Kirche versteht sich als die Kirche Jesu Christi, die die Tradition der Apostel ungebrochen bewahrt hat. Daher ist für die Einheit die ungeteilte Kirche der ersten Jahrhunderte die Basis und Richtschnur. Die Erklärung der orthodoxen Delegierten bei der 3. Vollversammlung des ÖRK 1961 in Neu-Delhi macht zudem deutlich, dass die apostolische Sukzession des Bischofsamtes und das sakramentale Priestertum konstitutiv für die Kirche und damit für die Einheit sind: „Die Orthodoxe Kirche ist sich dessen bewusst, dass ihr innerer Aufbau und ihre Lehre mit der apostolischen Botschaft (Kerygma) und der Tradition der alten ungeteilten Kirche identisch sind. Sie sieht sich in ungebrochener und fortdauernder Nachfolge des sakramentalen Amtes, des sakramentalen Lebens und des Glaubens.“ Daher versteht sich die orthodoxe Kirche nicht als eine Konfession unter anderen. Die ursprüngliche Einheit ist grundsätzlich zerbrochen und muss wieder hergestellt werden.
In der römisch-katholischen Kirche haben sich als drei Säulen der kirchlichen Einheit der biblische Kanon, das depositum fidei (das Glaubensgut und die liturgische Tradition) sowie das das apostolisch begründete, personal gestaltete Amt in weltweiter bischöflicher Ordnung und in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom herausgebildet. Eine Einheit mit anderen Kirchen setzt daher einen Lehrkonsens in den für die römisch-katholische Kirche grundlegenden theologischen Fragen voraus, insbesondere eine Verständigung über die Bedeutung des Bischofs von Rom als Nachfolger des Apostels Petrus.
Die Baptisten und andere Kirchen der täuferischen Tradition sehen die Ortsgemeinde als Manifestation des Leibes Christi, dessen Einheit in der Taufe und dem Abendmahl zum Ausdruck kommt. Der Einheit dieser äußeren Handlungen Taufe und Abendmahl entspricht die innere Einheit im Geist und in der Hoffnung. Der Leib Christi ist jedoch nicht nur in einer einzigen sichtbaren Kirche verwirklicht, sondern in vielen verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften. Einheit wird hier als „Gemeinschaft der Glaubenden“ verstanden.
Der Vorrang der ‚inneren Einheit‘ ist noch stärker in der Pfingstbewegung ausgeprägt. Entscheidend ist die Beziehung zu Jesus Christus. Daher geht es bei der Suche nach Einheit in erster Linie nicht um die Frage von Kirchenzugehörigkeit, sondern um die Frage, was im Inneren eines Menschen geschieht: Der Geist Gottes bestätigt den Gläubigen, dass sie Kinder Gottes sind. In der Begegnung mit anderen wird dies gegenseitig wahrgenommen, unabhängig von Sprache, Rasse, Kultur oder konfessioneller Zugehörigkeit.
Die ökumenische Suche nach sichtbarer Einheit
Im ÖRK geht es konkret um Überlegungen, wie die sichtbare Trennung der Kirchen in eine sichtbare Einheit überführt werden kann. Dazu wurden 1937 auf der 2. Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Edinburgh die verschiedenen existierenden Zielvorstellungen von Einheit in drei Kategorien zusammengefasst: a) organische Union, b) Interkommunion/Abendmahlsgemeinschaft, c) Bund/Allianz von Kirchen zum Zweck der praktischen Zusammenarbeit.
Dabei bedeutet eine ‚organische Union‘ (auch korporative Union) einen Zusammenschluss, bei dem die verwaltungsmäßige Eigenständigkeit der bisher existierenden Kirchen aufgegeben wird. Bei den beiden anderen Zielvorstellungen hingegen bleibt eine institutionelle Eigenständigkeit der Kirchen bestehen. In der Anfangszeit des ÖRK galt die ‚organische Union‘ als Idealziel der ökumenischen Bemühungen, bei dem auch die konfessionelle/denominationelle Identität aufgegeben werden sollte. Diese Vorstellung wich aber seit dem Ende des 20. Jahrhunderts der immer stärkeren Aufmerksamkeit auf die legitime Verschiedenheit.
Dies zeigt sich in der gemeinsamen Suche der ÖRK-Kirchen nach den konstitutiven Elementen der sichtbaren Einheit. Die 3. Vollversammlung des ÖRK in Neu-Delhi hat zum ersten Mal eine Gesamtvorstellung von Einheit formuliert: „Wir glauben, dass die Einheit, die zugleich Gottes Wille und seine Gabe an seine Kirche ist, sichtbar gemacht wird, indem alle an jedem Ort, die in Jesus Christus getauft sind und ihn als Herrn und Heiland bekennen, durch den Heiligen Geist in eine völlig verpflichtete Gemeinschaft geführt werden, die sich zu dem einen apostolischen Glauben bekennt, das eine Evangelium verkündigt, das eine Brot bricht, sich im gemeinsamen Gebet vereint und ein gemeinsames Leben führt, das sich in Zeugnis und Dienst an alle wendet. Sie sind zugleich vereint mit der gesamten Christenheit an allen Orten und zu allen Zeiten in der Weise, dass Amt und Glieder von allen anerkannt werden und dass alle gemeinsam so handeln und sprechen können, wie es die gegebene Lage im Hinblick auf die Aufgaben erfordert, zu denen Gott sein Volk ruft.“ D.h. die Einheit wird konkret sichtbar in der Kirche vor Ort, im gemeinsamen gottesdienstlichen Vollzug, der dann möglich ist, wenn „Amt und Glieder von allen anerkannt werden“ als zur einen Kirche gehörig.
Weitere Erklärungen des ÖRK zur Einheit nehmen diese Formel immer wieder auf und entwickeln sie weiter. 1990 auf der Vollversammlung in Canberra wurde in diese Suchbewegung nach Einheit der neutestamentliche Begriff der ‚Koinonia‘ eingetragen, wodurch der Zusammenhang zwischen der Gemeinschaft zwischen Menschen (horizontal) und der Gemeinschaft zwischen Menschen und Gott (vertikal) hervorgehoben wird.
In den Einheitserklärungen der jüngsten Vollversammlungen schließlich wird immer stärker die Frage thematisiert, inwieweit Einheit Unterschiede zwischen den Kirchen zulässt. Deutlich wird dabei, dass die Einheit der Kirchen eng verknüpft ist mit der Einheit der menschlichen Gemeinschaft und der Einheit der gesamten Schöpfung. Ausdruck der gesuchten Einheit ist die Versammlung um den einen Abendmahlstisch. Die 10. Vollversammlung in Busan (Korea) 2013 hat zusätzlich das gegenseitige Lernen voneinander betont sowie Aktionen, die bereits gemeinsam möglich sind (gemeinsames Kommemorieren von Märtyrern, gemeinsames soziales Handeln, gemeinsame Stellungnahmen zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ethischen Fragen, gemeinsames Gebet für die Einheit, ...).
Dass Einheit nicht Einheitlichkeit bedeutet und keine Uniformität erforderlich macht, ist heute Konsens unter den Kirchen. Allerdings wird die Frage, wieviel Differenz die Einheit zulässt, unterschiedlich beantwortet.
Modelle kirchlicher Einheit
Im Laufe ihrer Geschichte wurden in der ökumenischen Bewegung verschiedene Modelle kirchlicher Einheit diskutiert.
Im ÖRK wurde, insbesondere auf der Vollversammlung 1975 in Nairobi, das Konzept der konziliaren Gemeinschaft entwickelt, das auf dem Gedanken eines Konzils als struktureller Form einer vereinten Kirche basiert. In diesem Modell behalten die einzelnen Kirchen ihre speziellen Charakteristika, sind aber in beständigem gegenseitigem Kontakt und Austausch durch ein Konzil/Synode. Voraussetzung für Konziliarität ist die Übereinstimmung im apostolischen Glauben, Tauf- und Abendmahlsgemeinschaft, eine wie auch immer verstandene Anerkennung kirchlicher Amtsautorität, eine gemeinsame Beratung und eine entsprechende gemeinsame Entscheidungsfindung.
Der Lutherische Weltbund (LWB) fand das Modell der Einheit in versöhnter Verschiedenheit. Dabei handelt es sich um eine „Gemeinschaft im gemeinsamen und zugleich vielfältigen Bekenntnis ein und desselben apostolischen Glaubens; … in der heiligen Taufe, … im eucharistischen Mahl, …in der die ausgeübten Ämter von allen als Ausprägungen des Amtes anerkannt werden, das Christus seiner Kirche eingestiftet hat; ...“ (Harding Meyer). Verschiedenheiten werden als unterschiedliche Ausprägungen des einen apostolischen Glaubens verstanden und sind sowohl legitim als auch für die Vielfalt notwendig.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Modellen ist minimal. Die ‚konziliare Gemeinschaft‘ versteht sich als konkrete Form der ‚organischen Union‘ (s.o.), während in der ‚versöhnten Verschiedenheit‘ konfessionelle Unterschiede bestehen bleiben.
In der römisch-katholischen Kirche spielt seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil der Begriff der Schwesterkirchen eine Rolle. Einheit basiert hier auf der gegenseitigen Anerkennung der Fülle, des ‚Katholon‘, ohne welches die Kirche nicht die Kirche ist, wie Gott sie will. Ähnlich wie das Modell der ‚konziliaren Gemeinschaft‘ beinhaltet die Idee der Schwesterkirchen den Aspekt der Konziliarität. Ähnlich wie beim Modell der ‚versöhnten Verschiedenheit‘ behalten dabei die Kirchen ihr spezifisches Profil. Der Begriff kann aber nach katholischem Verständnis nur auf Kirchen angewandt werden, „die den gültigen Episkopat und die gültige Eucharistie bewahrt haben.“
Einheit in der Praxis
In den 1960er Jahren wurde die Idee der korporativen Union vor allem im globalen Süden mit der Bildung von vereinigten Kirchen in die Praxis umgesetzt, in denen sich, wie z.B. in der Church of North India, anglikanische, methodistische und reformierte Kirchen in einer neuen Kirche vereinigten.
In Europa ist das bisher prominenteste Beispiel für eine Einheit bislang getrennter Kirchen die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) (früher Leuenberger Kirchengemeinschaft), die sich als Kirchengemeinschaft von Kirchen, die auf verschiedenen Bekenntnisgrundlagen basieren, versteht. Hier besteht Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, aber es gibt keine gemeinsame Struktur etwa in Form einer gemeinsamen Synode mit kirchenleitenden Befugnissen.
Durch die Entstehung neuer Formen von Kirche in Bewegungen und Gruppierungen, die sich als post- oder non-konfessionell und vor allem post-kolonial verstehen, wird in die bisherige Einheitsdiskussion die Frage nach der kulturellen Komponente eingebracht und Einheit stärker als gegenseitiger Austausch verstanden.
Methoden zur Suche nach sichtbarer Einheit
Die zunächst in der ökumenischen Bewegung angewandte Methode bei der Suche nach Einheit war die komparative Methode, der Vergleich der verschiedenen Auffassungen. Seit den 1950er Jahren wurde diese ersetzt durch die Konvergenzmethode, die versuchte, den gemeinsamen Kern theologischer Aussagen zu formulieren bzw. aufzuzeigen, auf welche Weise sich Kirchen verändern sollten, um sich gegenseitig näher zu kommen. Im bilateralen Dialog zwischen LWB und der römisch-katholischen Kirche hat sich der ‚differenzierte Konsens‘ als erfolgreiche Methode entwickelt, um den gemeinsamen Grundkonsens in einer bestimmten Frage herausfinden zu können. Hierbei wird jeweils der Grundkonsens in einer Frage herausgearbeitet und die noch verbleibenden Differenzen miteinander in Beziehung gesetzt.
Dagmar Heller
Literatur
Koslowski, Jutta: Die Einheit der Kirche in der ökumenischen Diskussion. Zielvorstellungen kirchlicher Einheit im katholisch-evangelischen Dialog (Studien zur systematischen Theologie und Ethik 52) Berlin 2008.
Meyer, Harding: Ökumenische Zielvorstellungen, Bensheimer Hefte 78, Göttingen 1996.
Meyer, Harding: Einheit in versöhnter Verschiedenheit‘. Hintergrund, Entstehung und Bedeutung des Gedankens, in: Ders. (Hg.), Versöhnte Verschiedenheit. Aufsätze zur ökumenischen Theologie I, Frankfurt/Paderborn 1998, 101-119.
Meyer, Harding: ‚Kirchengemeinschaft‘ als Konzept kirchlicher Einheit. Zur Entstehung und Bedeutung des Konzeptes, in: Ders. (Hg.), Versöhnte Verschiedenheit. Aufsätze zur ökumenischen Theologie I, Frankfurt/Paderborn 1998, 137-162.