Utrechter Union der altkatholischen Kirchen

Geschichte

Die Utrechter Union entstand am 24. September1889 durch den Zusammenschluss der alt-katholischen Bischöfe der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz. Ein Jahr später schloss sich auch der Bistumsverweser der alt-katholischen Kirche in der damaligen Donaumonarchie an; um die Wende zum 20. Jahrhundert folgten weitere alt-katholische Bischöfe mit ihren Kirchen. Gemeinsam bilden die Bischöfe die Internationale Bischofskonferenz (IBK) unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Utrecht.

Es werden drei Gruppen alt-katholischer Kirchen unterschieden, die in der Utrechter Union der Alt-Katholischen Kirche zusammengefunden haben: erstens die Alt-Katholische Kirche der Niederlande. Nach der Reformation bestanden die alten kirchlichen Strukturen weiter, wurden zum Teil aber unter der nunmehrigen protestantischen Obrigkeit umbenannt. Rom hingegen betrachtete das Gebiet der niederländischen Republik ab dem ausgehenden 17. jahrhundert mehr und mehr als Missionsgebiet. Anfang des 18. Jahrhunderts setzte Rom den Apostolischen Vikar (Erzbischof von Utrecht) Petrus Codde (+1710) ab, was die folgenden zwei Jahrzehnte zu großen pastoralen Problemen und politischen Spannungen führte. Nach der Wahl und Weihe eines Erzbischofs von Utrecht erklärte Rom 1724 die niederländischen Katholiken und Katholikinnen der Bischöflichen Klerisei für schismatisch (Schisma zwischen Rom und Utrecht). Zweitens entstanden aus Protestbewegungen gegen das Erste Vatikanische Konzil (1869/70) in den 1870er Jahren Bistümer für Alt-Katholikinnen bzw. Alt-Katholiken in Deutschland, der Schweiz und der Donaumonarchie (heute Österreich und Tschechische Republik). Ein niederländischer Bischof weihte 1873 den ersten deutschen Bischof, Joseph Hubert Reinkens, der wiederum 1876 den ersten Schweizer Bischof, Eduard Herzog, die Bischofsweihe erteilte. Infolge der Annäherung zwischen den niederländischen und den deutschsprachigen Alt-Katholiken kam es 1889 zur Gründung der Utrechter Union. Ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert entstanden ethnisch-national orientierte kirchliche Bewegungen wie die Polih National Catholic Church (PNCC) in den USA und Canada, die sich - als dritte Gruppe - eenfalls der Utrechter Union anschossen.

Heute gehören der «Utrechter Union der Alt-katholischen Kirchen», die sich als «Gemeinschaft von Kirchen und der sie leitenden Bischöfe» (Präambel Statut) beschreibt, die folgenden Kirchen an, die insgesamt etwa eine halbe Million Mitglieder repräsentieren: die Oud-katholieke Kerk van Nederland, das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, die Christkatholische Kirche der Schweiz, die Altkatholische Kirche Österreichs, die Altkatholische Kirche in der Tschechischen Republik und die Polnisch-Katholische Kirche in Polen. Letztere entsatdn i den 1920rt Jahren als Tochtergründung der PNCC von den USA aus; 1952 wurde das Missionsbistum auf Druck des kommunistischen Staates selbstständig. Außerdem gehören mehrere «unselbstständige Kirchen und Gemeinden dazu, die unter der Jurisdiktion der Internationalen Bischofskonferenz» stehen: die alt-katholischen Kirchen in Kroatien (entstand nach dem Ersten Weltkrieg, wurde 1924 mit Bischof selbstständiges Mitglied, ist seit 1974 der IBK unterstellt) und in der Slowakei sowie die frankophone alt-katholische Mission in Frankreich und in Belgien. Früher bestehende Früher bestehende «Missionen» in Italien und in Schweden wurden 2010 bzw. 2016 aufgehoben.

 


Grundlagen

Die Utrechter Union beruht auf drei Dokumenten, der sog. Utrechter Konvention: der Utrechter Erklärung vom 24. September 1889, dem Reglement (seit 2000: Geschäftsordnung) und der Vereinbarung (seit 2000: "innere Ordnung"). In der Utrechter Erklärung legten die Bischöfe zentrale theologische Überzeugungen dar: das Festhalten am Glauben der Alten Kirche des ersten Jahrtausends; die Ablehnung der vatikanischen Dekrete vom 18. Juli 1870 bei gleichzeitiger Anerkennung des historischen Ehrenprimats (primus inter pares) des Bischofs von Rom; die Ablehnung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis Marias (1854) und weiterer Dekrete, «soweit sie mit der Lehre der alten Kirche in Widerspruch stehen»; eine Willenserklärung zur Überwindung der Kirchenspaltungen auf der Grundlage der alten Kirche und auf dem Weg des theologischen Dialogs. Im Jahr 2000 gab sich die IBK ein Statut. In der Präambel werden die ekklesiologischen Grundlagen festgehalten, wie etwa die Katholizität der Ortskirche und die Rolle des Bischofs in ihr. Das Dokument «Innere Ordnung» umschreibt die Voraussetzungen der Mitgliedschaft in der IBK und die Aufgabenbereiche der IBK. Jeder Bischof hat die Utrechter Erklärung zu unterzeichnen und verpflichtet sich auf Einhaltung des Statuts. Nach innen fasst die IBK Beschlüsse in allen organisatorischen und disziplinären Fragen, die die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft betreffen und nimmt Stellung in Fragen des Glaubens, der Kirchenordnung und zu aktuellen ethischen Fragen. 

 

Die Gründung der Utrechter Union kann als Prozess einer Internationalisierung des Altkatholizismus betrachtet werden; auf internationaler Ebene entstanden seit 1889 verschiedene weitere internationale Organe und Gremien: Ab 1890 wurden die von 1871 bis 1888 zunächst als deutsche Alt-Katholikenkongresse durchgeführten programmatischen Versammlungen als "Internationale Altkatholikenkongresse" durchgeführt. Im Jahr 1893 wurde mit der Revue Internationale de Théologie (ab 1911 umbenannt in Internationale Kirchliche Zeitschrift) eine internationale akademische Zeitschrift begründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden die internationalen Alt-Katholischen Theologentagungen (seit 2024: Internationale Altkatholische Theologische Konferenzen, IAThK). Außerdem kam es zu internationalen Zusammenschlüssen der Frauenverbände einzelner Länder (1934 bis Anfang der 1950er Jahre), der Jugend, der diakonischen Organisationen und 1990 zur Gründung eines Internationalen Laienforums. Die Gremien und Organe haben zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter, sie nehmen jedoch in der Praxis viel Einfluss auf theologische Reflexionsprozesse und tragen bei zu einer organisatorischen Vernetzung der alt-katholischen Kirchen untereinander.

 


Ökumene

Die altkatholischen Kirchen haben sich von Anfang an stark für die 'Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung' eingesetzt, in der sie das altkatholische ökumenische Anliegen wiedererkannten. Die in Bern herausgegebenen alt-katholische Internationale Kirchliche Zeitschrift (www.ikz.unibe.ch) hat in den 1910er Jahren wesentlich zur Förderung dieser Bewegung beigetragen. Die alt-katholischen Kirchen waren 1948 an der Gründung des Weltkirchenrats (ÖRK) beteiligt und sind – bis auf die Altkatholische Kirche in der Tschechischen Republik – heute Mitglied. Die Utrechter Union ist in der Kommission für Glauben und Verfassung und im Zentralausschuss des Weltkirchenrats vertreten.

Die IBK ist nach ihrer Ordnung für formelle kirchliche Verbindungen zu anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständig. Eine einzelne altkatholische Kirche kann nicht im Alleingang eine Beziehung kirchlicher Gemeinschaft mit einer anderen Kirche eingehen. Dialoge werden deshalb in der Regel auf der Ebene der gesamten Utrechter Union geführt. Dies betrifft  bisher die volle Gemeinschaft («full communion») mit der Anglikanischen Kirchengemeinschaft (Bonn Agreement – Bonner Abkommen, 1931) und mit der Iglesia Filipina Independiente (1965) sowie in jüngerer Zeit die Gemeinschaft mit der Kirche von Schweden (Vereinbarung von Uppsala, 2016) und mit der Malankara Mar Thoma Syrian Church  (Vereinbarung von Thiruvalla, 2024). Es betrifft zudem den von 1973 bis 1987  geführten und abgeschlossenen Dialog mit der gesamten Orthodoxie; erste altkatholisch – orthodoxe Gespräche wurden in mehreren Phasen bereits ab den 1870er Jahren geführt, vor allem bei den Bonner Unionskonferenzen (1874 und 1875) über die Frage des filioque. Seit 2004 besteht eine vom Ökumenischen Patriarchen und dem Erzbischof von Utrecht eingesetzte internationale orthodox-altkatholische Arbeitsgruppe.

Nach dem zweiten Vatikanum entstanden in mehreren Ländern bilaterale Dialogkommissionen  zwischen der alt-katholischen und der römisch-katholischen Kirche des betreffenden Landes. 1972/73 kam es jedoch auf internationaler Ebene nicht zur Unterzeichnung der sog. «Zürcher Nota», einem pastoralen Abkommen. In der Schweiz trifft sich die in den 1960er Jahren gegründete christkatholisch/römisch-katholische Kommission bis heute zum regelmässigen Austausch. Auf internationaler Ebene wurde im Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr (2000) ein internationaler Dialog zwischen Vatikan und Utrechter Union vereinbart; die Internationale Römisch-Katholisch/Alt-Katholische Dialogkommission (IRAD) erarbeitete von 2004 bis 2016 zwei grundlegende Texte. Derzeit wird die Fortführung des Dialogs geplant.  

Neben Übereinkünften als Ergebnis bilateraler ökumenischer Dialoge leitet die IBK auch kircheninterne Meinungsbildungsprozesse bei Fragen von allgemeiner Bedeutung für die gesamte Utrechter Union ein. Solche Fragen waren in den letzten Jahrzehnten ausser den genannten ökumenischen Übereinkünften mit anderen Kirchen auch Klärungen im Hinblick auf die Öffnung des Amtes für Frauen, Fragen zu Sakramenten (Firmung – Taufe, in der Christkatholischen Kirche der Schweiz) oder die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Für derartige Fragenkomplexe, die eine einzelne Kirche übersteigen und die gesamte Utrechter Union berühren, bilden gesamtaltkatholische Gesprächsforen wie die alle drei bis vier Jahre stattfindenden Internationalen Altkatholikenkongresse oder die Internationalen Alt-Katholischen Theologischen Konferenzen geeignete Plattfomen. Zusammenarbeit und Austausch werden auch im Bereich der Liturgischen Kommissionen der einzelnen Kirchen gepflegt, durch die Internationale Alt-Katholische Liturgische Kommission; Anfang der 1980er Jahre entstand ein allen Kirchen gemeinsames Eucharistiegebet der Utrechter Union, ebenso gemeinsame Weiheformulare.

Die IBK fasst ihre Entscheidungen einstimmig oder einmütig. Sie übt als solche keine direkte Jurisdiktion über die einzelnen alt-katholischen Kirchen aus, wo die Meinungsfindungs- und Entscheidungsprozesse jeweils bei den (nationalen) Synoden geschehen. Der jeweilige Bischof oder die jeweilige Bischöfin spielt eine wichtige Rolle als Erstverantwortliche/r in der eigenen Ortskirche und stellt als Mitglied der Bischofskonferenz die Verbindung zur Utrechter Union her. Im Statut von 2000 sind Prozesse der Rezeption festgelegt worden, die sowohl der Selbstständigkeit der Ortskirche(n) Rechnung tragen als das gemeinsame Handeln als Utrechter Union gewährleisten.

                                                                                                                                                                                                                                                              Angela Berlis


Literatur

  • Suter, Adrian / Berlis, Angela / Zellmeyer, Thomas: Die Christkatholische Kirche der Schweiz. Geschichte und Gegenwart, Zürich (TVZ) 2023, insbes. 19-52 (Kap. 1: Historische Ausprägungen des Altkatholizismus) und 235-242 (mit umfangreichem Dokumententeil zu ökumenischen Abkommen und ausführlicher Bibliographie).
  • von Arx, Urs / Weyermann, Maja (Hg.): Statut der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK). Offizielle Ausgabe in fünf Sprachen. Internationale Kirchliche Zeitschrift 91 (2001).

Internetquellen

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