Körperschaft des öffentlichen Rechts
Körperschaft des öffentlichen Rechts
K.d.Ö.R. ist die Abkürzung für „Körperschaft des öffentlichen Rechtes“. Damit sind diese Gemeinschaften vom Staat anerkannt und haben bestimmte verfassungsmäßige Rechte und Pflichten. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/staat-und-religion/koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html