Kirchensteuer
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe der Kirchenmitglieder, die in Deutschland von den Finanzämtern im Auftrag der Kirchen eingezogen wird. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe der Kirchenmitglieder, die in Deutschland von den Finanzämtern im Auftrag der Kirchen eingezogen wird. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.