Jurisdiktionsprimat
Jurisdiktionsprimat
Jurisdiktionsprimat bezeichnet das Recht des Papstes, umfassend in allen Bistümern und kirchlichen Einheiten eingreifen zu können (z.B. durch die Rücknahme von Rechtsakten eines Bischofs in seinem Bistum).
Jurisdiktionsprimat bezeichnet das Recht des Papstes, umfassend in allen Bistümern und kirchlichen Einheiten eingreifen zu können (z.B. durch die Rücknahme von Rechtsakten eines Bischofs in seinem Bistum).